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Mietwohnung · Schweiz

Heizung in der Mietwohnung ausgefallen: Was jetzt?

Was Mieterinnen und Mieter sicher prüfen dürfen, wen sie informieren müssen und was bei Kosten und Mietrechten in der Schweiz zu beachten ist.

9 Min. Lesezeit Fachlich geprüft Autor: 30+ Jahre Berufserfahrung · 25 Jahre Praxis in der Schweiz

Kurzantwort

Zuerst Verwaltung informieren, dann sichere Kontrollen durchführen

Ist die Heizung in einer Mietwohnung ausgefallen, informieren Sie möglichst sofort die Hauswartung, Verwaltung oder Vermieterschaft. Melden Sie die Störung bei tiefen Aussentemperaturen zuerst telefonisch und bestätigen Sie sie danach schriftlich. Halten Sie Raumtemperaturen, Zeitpunkt, betroffene Räume und einen allfälligen Fehlercode fest.

  • Prüfen, ob nur ein Heizkörper, die ganze Wohnung oder das gesamte Gebäude betroffen ist.
  • Thermostate öffnen und zugängliche Einstellungen kontrollieren, ohne die Anlage zu öffnen.
  • Display, Fehlercode und angezeigten Anlagendruck fotografieren.
  • Hauswartung, Verwaltung oder Vermieterschaft kontaktieren und die Reaktion dokumentieren.
  • Einen eigenen Heizungsnotdienst nur nach klarer Beauftragung oder in einer echten dringenden Ausnahmesituation bestellen.

Heizung in der Mietwohnung defekt: die ersten Schritte

  1. Ausmass der Störung feststellen

    Bleibt nur ein Heizkörper kalt, kann das Problem am Thermostatventil oder an der Wärmeverteilung liegen. Sind sämtliche Räume und möglicherweise auch das Warmwasser betroffen, deutet dies eher auf eine zentrale Störung hin. Fragen Sie, wenn möglich, kurz bei Nachbarinnen oder Nachbarn nach.

  2. Raumtemperaturen protokollieren

    Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Temperatur in mehreren betroffenen Räumen. Messen Sie wiederholt am gleichen Ort und nicht direkt am Fenster, Heizkörper oder Boden. Fotos des Thermometers können die Dokumentation ergänzen.

  3. Einfache Bedienung kontrollieren

    Öffnen Sie die Heizkörperthermostate und prüfen Sie einen zugänglichen Wohnungsregler auf Heizbetrieb, Solltemperatur, Ferienmodus und Zeitprogramm. Verändern Sie keine Fachparameter der zentralen Anlage.

  4. Anzeige und Stromversorgung ansehen

    Fotografieren Sie Fehlercode, Hersteller und Modell. Einen eindeutig beschrifteten Heizungs-Hauptschalter oder die zugehörige Sicherung dürfen Sie einmal kontrollieren. Löst die Sicherung erneut aus, lassen Sie sie ausgeschaltet und informieren Sie die zuständige Stelle.

  5. Störung sofort melden

    Nutzen Sie die im Mietvertrag, Treppenhaus oder Technikraum angegebene Notfallnummer. Ist die Situation dringend, rufen Sie zuerst an und senden Sie anschliessend eine E-Mail oder Nachricht mit den wichtigsten Angaben. So bleibt nachvollziehbar, wann die Vermieterschaft vom Problem erfahren hat.

  6. Zuständigkeit und Auftrag klären

    Fragen Sie, welcher Fachbetrieb kommen soll und wer ihn beauftragt. Eine schriftliche Bestätigung schützt vor Missverständnissen über Anfahrt, Pikettzuschlag und Rechnungsempfänger.

Wen müssen Mieterinnen und Mieter kontaktieren?

SituationErste AnlaufstelleWichtig
Ein Heizkörper bleibt kaltHauswartung oder VerwaltungAndere Räume prüfen und den betroffenen Heizkörper genau nennen.
Die ganze Wohnung ist kaltNotfallnummer der Verwaltung oder VermieterschaftRaumtemperatur, Beginn der Störung und Aussentemperatur dokumentieren.
Mehrere Wohnungen sind betroffenHauswartung oder technischer Pikettdienst der LiegenschaftWahrscheinlich betrifft die Störung eine zentrale Anlage.
Heizung und Warmwasser fehlenVerwaltung oder deren HeizungsfachbetriebFehlercode und Angaben zum Wärmeerzeuger übermitteln.
Gasgeruch, Rauch, CO-Warnung oder FeuerFeuerwehr 118 oder Notruf 112Gebäude verlassen und erst von draussen telefonieren.

So melden Sie den Heizungsausfall schriftlich

Die Meldung sollte kurz, sachlich und überprüfbar sein. Für eine erste dringende Nachricht genügt beispielsweise:

Textvorlage für Verwaltung oder Vermieterschaft

Guten Tag

Seit [Datum] um ungefähr [Uhrzeit] funktioniert die Heizung in meiner Wohnung an der [Adresse, Wohnungsnummer] nicht mehr. Betroffen sind [Räume / gesamte Wohnung]. Die gemessene Raumtemperatur beträgt derzeit [Temperatur] Grad. [Auch das Warmwasser ist ausgefallen / Das Warmwasser funktioniert.] Am Gerät wird [Fehlercode] angezeigt.

Bitte teilen Sie mir möglichst rasch mit, welcher Fachbetrieb zuständig ist und wie weiter vorzugehen ist. Sie erreichen mich unter [Telefonnummer]. Fotos der Anzeige und der Temperatur sind beigefügt.

Freundliche Grüsse
[Name]

Bleibt eine Reaktion aus, empfiehlt der Mieterinnen- und Mieterverband eine nachweisbare schriftliche Mängelanzeige. Bei einem Heizungsausfall kann die angemessene Reaktionsfrist deutlich kürzer sein als bei einem nicht dringenden Mangel. Wie kurz sie sein muss, hängt unter anderem von Jahreszeit, Aussentemperatur, Raumtemperatur und den betroffenen Personen ab.

Was darf ich selbst prüfen – und was nicht?

Sichere ErstkontrolleArbeit für Hauswartung oder Fachbetrieb
Thermostatstellung und zugänglichen Raumregler prüfenVentile zerlegen oder festsitzende Teile mit Werkzeug lösen
Display und Fehlercode fotografierenGehäuse, Brenner oder elektrische Abdeckungen öffnen
Anlagendruck nur ablesenZentralanlage eigenmächtig nachfüllen oder entleeren
Beschriftete Sicherung einmal kontrollierenWiederholt Sicherungen einschalten oder elektrische Messungen durchführen
Nach sichtbarem Wasser oder auffälligem Geruch schauenAn Gasarmaturen, Ölversorgung oder Sicherheitseinrichtungen arbeiten

Ein kompletter Ausfall einer zentralen Heizung ist in der Regel keine kleine Ausbesserung, die eine Mietpartei selbst fachgerecht erledigen kann.

Darf ich selbst einen Heizungsnotdienst bestellen?

Am sichersten ist es, den von der Verwaltung bezeichneten Betrieb zu nutzen oder sich den Auftrag schriftlich bestätigen zu lassen. Wer selbst einen Betrieb bestellt, kann gegenüber diesem als Auftraggeberin oder Auftraggeber auftreten. Ob die Vermieterschaft die Kosten übernimmt, ist dann nicht automatisch geklärt.

Der Mieterinnen- und Mieterverband beschreibt für dringende Ausnahmefälle eine begrenzte Möglichkeit, das unbedingt Notwendige veranlassen zu lassen – etwa wenn die Heizung im Winter vollständig ausfällt und weder Verwaltung noch Hauswartung erreichbar sind. Vorher sollten sämtliche zumutbaren Kontaktversuche unternommen und dokumentiert werden. Der Auftrag muss sich auf notwendige Sofortmassnahmen beschränken; ein kostspieliger Austausch der Anlage darf nicht eigenmächtig beauftragt werden.

Wer bezahlt die Reparatur der Heizung?

Nach Art. 256 des Schweizer Obligationenrechts muss die Vermieterschaft die Mietsache in einem Zustand erhalten, der sich für den vereinbarten Gebrauch eignet. Kleine, einfach ausführbare Reinigungen und Ausbesserungen gehören nach Art. 259 OR zur Mieterschaft. Muss eine Fachperson an der zentralen Heizung arbeiten, spricht dies nach der Einordnung des Mieterinnen- und Mieterverbands grundsätzlich gegen einen blossen kleinen Unterhalt.

Anders kann die Situation aussehen, wenn die Mietpartei den Defekt selbst verursacht hat oder ohne Freigabe unnötige Arbeiten bestellt. Deshalb sollten Beauftragung, Umfang der Arbeiten und Rechnungsempfänger vor dem Einsatz möglichst eindeutig geklärt werden.

Welche Mietrechte können bei einem Heizungsausfall bestehen?

Ein Heizungsausfall kann einen Mangel der Mietwohnung darstellen. Welche Ansprüche bestehen, hängt jedoch immer von den konkreten Umständen ab. Entscheidend sind beispielsweise Dauer und Ausmass des Ausfalls, Jahreszeit, erreichte Raumtemperaturen, betroffene Räume und die Frage, ob die Mietpartei den Mangel verursacht hat.

Beseitigung des Mangels

Bei einem Mangel, für den die Mietpartei nicht einzustehen hat, kann sie grundsätzlich verlangen, dass die Vermieterschaft ihn behebt. Gleichzeitig verpflichtet Art. 257g OR die Mietpartei, einen nicht selbst zu beseitigenden Mangel zu melden. Eine frühe Meldung hilft zudem, Folgeschäden und Beweisprobleme zu vermeiden.

Mietzinsherabsetzung

Art. 259d OR sieht bei einer Beeinträchtigung des vertragsgemässen Gebrauchs eine verhältnismässige Herabsetzung des Mietzinses vor. Der mögliche Zeitraum beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis der Vermieterschaft und endet mit der Behebung des Mangels. Die Höhe ist eine Einzelfallfrage; aus Tabellen oder früheren Entscheiden lässt sich keine feste Reduktion für jeden Heizungsausfall ableiten.

Kürzen Sie den Mietzins nicht eigenmächtig. Lassen Sie den Anspruch bei Uneinigkeit durch eine Mietrechtsberatung oder die zuständige Schlichtungsbehörde prüfen.

Mietzins amtlich hinterlegen

Eine Mietzinshinterlegung bedeutet nicht, die Zahlung einfach einzustellen oder das Geld auf einem eigenen Konto zurückzubehalten. Das Gesetz verlangt ein formelles Vorgehen: schriftliche Fristansetzung mit Androhung, Einzahlung bei der kantonal bezeichneten Stelle und die rechtzeitige Einleitung des Verfahrens bei der Schlichtungsbehörde. Fehler können ernste mietrechtliche Folgen haben. Nutzen Sie dafür eine aktuelle Anleitung oder fachkundige Beratung.

Zusätzliche Auslagen

Unter bestimmten Voraussetzungen können nach Art. 259e OR auch Schadenersatzansprüche in Betracht kommen. Bewahren Sie deshalb Belege für notwendige und angemessene Auslagen auf. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Verschulden und der Schadenminderungspflicht ab.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung für einen konkreten Mietfall.

Welche Raumtemperatur muss eine Mietwohnung erreichen?

Der Mieterinnen- und Mieterverband nennt für Wohnräume tagsüber 20 bis 21 Grad als Orientierung für eine behagliche Raumtemperatur. Ein einzelner Messwert entscheidet jedoch nicht allein über die rechtliche Beurteilung. Ein längerer Ausfall bei tiefen Aussentemperaturen wiegt anders als eine kurze Abweichung während einer milden Übergangsperiode.

Dokumentieren Sie deshalb nicht nur die Temperatur, sondern auch Messzeit, Raum, Dauer des Ausfalls und die Entwicklung über mehrere Stunden. Bei Säuglingen, älteren oder gesundheitlich gefährdeten Personen sollte die Verwaltung ausdrücklich auf die besondere Dringlichkeit hingewiesen werden.

Wohnung vorübergehend sicher warm halten

  • Türen zu wenig genutzten Räumen schliessen und nur kurz und kräftig lüften.
  • Mobile Elektroheizer nur standsicher und mit Abstand zu Vorhängen, Möbeln und anderen brennbaren Gegenständen betreiben.
  • Heizgeräte möglichst direkt an eine geeignete Wandsteckdose anschliessen und niemals abdecken.
  • Backofen, Grill, Kerzen oder Campingheizer nicht zum Beheizen der Wohnung verwenden.
  • Mit der Verwaltung schriftlich klären, ob sie Ersatzheizgeräte bereitstellt und wie zusätzliche Stromkosten behandelt werden.

Drohen Leitungen einzufrieren oder sinkt die Temperatur für gefährdete Personen kritisch ab, ist eine rasche fachliche Beurteilung erforderlich.

Störung strukturiert erfassen

Verwaltung informiert oder Auftrag bereits freigegeben?

Wenn die zuständige Stelle Sie angewiesen hat, einen Fachbetrieb zu suchen, können Sie Hersteller, Heizungsart, Fehlercode und Standort über unser Formular übermitteln. Dadurch erhält ein Betrieb die für eine erste Einschätzung notwendigen Angaben.

Heizungsstörung erfassen

Die Erfassung ist kostenlos und unverbindlich. Heizung-Notdienst.ch führt selbst keine Reparaturen aus und garantiert weder Verfügbarkeit noch Kostenübernahme durch die Vermieterschaft. Ein Auftrag entsteht erst durch eine Vereinbarung mit dem ausführenden Fachbetrieb. Klären Sie Freigabe und Kosten vor der Beauftragung.

Störung genauer eingrenzen

Ist die ganze Wohnung betroffen, hilft der Ratgeber „Heizung ausgefallen“ bei der sicheren Erstkontrolle. Bleibt nur ein Raum kalt, lesen Sie „Heizkörper wird nicht warm“. Fehlt zusätzlich das warme Wasser, finden Sie weitere Schritte unter „Kein Warmwasser“. Vor einer eigenen Beauftragung lohnt sich ausserdem der Überblick zu den Kosten eines Heizungsnotdienstes.

Häufige Fragen zur defekten Heizung in der Mietwohnung

Muss ich zuerst die Verwaltung oder direkt einen Heizungsnotdienst anrufen?

Normalerweise zuerst Hauswartung, Verwaltung oder Vermieterschaft. Diese kennen die Anlage und bestehende Serviceverträge. Einen eigenen Notdienst sollten Sie möglichst nur nach Freigabe bestellen. Bei unmittelbarer Gefahr gelten Feuerwehr 118 oder Notruf 112.

Wie schnell muss die Vermieterschaft reagieren?

Es gibt keine für jeden Fall identische Stundenfrist. Bei einem vollständigen Heizungsausfall im Winter ist eine deutlich schnellere Reaktion erforderlich als bei einem weniger dringenden Mangel. Aussentemperatur, Raumtemperatur, Dauer und gefährdete Personen spielen eine Rolle.

Darf ich die Miete sofort kürzen?

Nein, eine eigenmächtige Kürzung ist riskant. Eine verhältnismässige Herabsetzung kann je nach Einzelfall bestehen, sollte aber mit der Vermieterschaft vereinbart oder über eine Mietrechtsberatung beziehungsweise Schlichtungsbehörde geltend gemacht werden.

Wer bezahlt den selbst bestellten Notdienst?

Wer den Betrieb bestellt, kann zunächst selbst als Auftraggeber gelten. Eine Kostenübernahme durch die Vermieterschaft ist besonders dann unsicher, wenn keine Freigabe vorlag oder mehr als die notwendige Sofortmassnahme ausgeführt wurde. Kontaktversuche, Dringlichkeit und Arbeitsumfang sollten dokumentiert werden.

Ist die Heizung defekt, wenn nur ein Heizkörper kalt bleibt?

Nicht zwingend. Thermostatventil, Luft im Heizkörper oder die Wärmeverteilung können betroffen sein. Melden Sie das Problem der Hauswartung oder Verwaltung und öffnen Sie keine Bauteile der Anlage.

Was gilt, wenn die Verwaltung am Wochenende nicht erreichbar ist?

Suchen Sie zuerst nach einer Notfallnummer im Mietvertrag, Treppenhaus oder Technikraum und dokumentieren Sie Ihre Anruf- und Nachrichtenversuche. In einer wirklich dringenden Ausnahme kann eine auf das Notwendigste begrenzte Sofortmassnahme vertretbar sein. Wegen des Kostenrisikos sollte der Umfang mit dem Betrieb klar begrenzt werden.

Muss die Verwaltung einen Elektroheizer bereitstellen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine provisorische Heizung kann Teil einer angemessenen Übergangslösung sein. Fragen Sie schriftlich, ob Geräte bereitgestellt werden und wie zusätzliche Stromkosten behandelt werden.

Reicht eine E-Mail als Mängelmeldung?

Für die erste Meldung kann eine E-Mail oder Nachricht sinnvoll sein. Bei ausbleibender Reaktion oder einem möglichen Streit ist eine nachweisbare schriftliche Meldung, beispielsweise per Einschreiben, sicherer. Bewahren Sie Kopien, Zustellnachweise und Temperaturprotokolle auf.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Martin Kania, Heizungsmonteur, Projektleiter und bauleitender Monteur

Autor und fachliche Prüfung

Heizungsmonteur mit über 30 Jahren Berufserfahrung in Heizungs- und Sanitärinstallationen, im Service sowie in der Projekt- und Bauleitung im Industrie- und Wohnungsbau; rund 25 Jahre davon in der Schweiz. Seine Berufspraxis fliesst in die Einordnung typischer Störungsbilder, sichere Erstkontrollen und die klare Abgrenzung zur Arbeit eines Fachbetriebs ein.

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